Die Qualität im Handwerk Fördergesellshaft mbH (qih) bestätigte uns, dass wir von unseren Kunden mit "sehr gut" ausgezeichnet worden sind.
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Qualität setzt sich durch
Leutner-GmbH belegt bundesweiten Spitzenplatz
Bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen wie z.B.
im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können bis zu 1.200 Euro (oder 20% von 6.000 Euro) eingespart werden.
Der Steuerbonus beträgt max. 20% von 6.000 Euro der Erhaltungs-/ Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d.h. maximal 1.200 Euro. Der Betrag kann max. einmal pro Jahr pro Haushalt in Anspruch genommen werden.
Der Steuerbonus ist nicht erhältlich, wenn die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.
| Malerarbeiten (Nur Arbeitskosten) | 1.500,-- EUR |
| 19% MwSt. | 285,-- EUR |
| Abzugsfähige Kosten | 1.785,-- EUR |
| Steuerermäßigung 20% | 357,-- EUR |
| Direkt von der Steuerschuld abziehbar |
357,-- EUR |